Netzeinspeisung

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Der Klimawandel in der Welt beschäftigt alle Menschen gleichermaßen. Um weiteren Schaden von der Natur, der Umwelt und den nachfolgenden Generationen abzuwenden, sind mittlerweile nicht mehr nur Politiker bestrebt, den Ausstoß von CO2 zu reduzieren. Möglich sind derartige Reduzierungen beispielsweise durch die Nutzung von erneuerbaren Energien.

Unter erneuerbaren Energien versteht man zum Beispiel Strom, der aus Wasser-, Wind- und Solarenergie hergestellt wurde und somit nahezu kein CO2 verbraucht. Die Erzeugung von Ökostrom unterliegt jedoch nicht nur den großen Anlagen, sondern jeder Einzelne in Deutschland kann Ökostrom selbst erzeugen.

Um erneuerbare Energien zu fördern, wurde im April 2000 das Erneuerbare Energien-Gesetz (kurz EEG) verabschiedet, welches heute als zentrales Element für den Klimaschutz gilt. Das Ziel dieses Gesetzes ist in erster Linie die Förderung von Anlagen, mit denen Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. So soll erreicht werden, dass die einmal gesteckten Ziele zur Anhebung des Anteils erneuerbarer Energien am gesamten Strommix erreicht werden.

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Kernpunkt des EEG ist die Vergütung des eingespeisten Stroms, die an private sowie gewerbliche Stromerzeuger über einen Zeitraum von 20 Jahren fest gezahlt wird. Das Jahr des Inkrafttretens der Anlage ist hierbei maßgeblich für die Höhe der Vergütung. Je später die Anlage in Betrieb genommen wird, desto geringer die Rendite. Vergütet wird in diesem Zusammenhang Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Grubengas und Biomasse.

Hierbei wird zum Beispiel der auf dem Hausdach erzeugte Solarstrom komplett in das öffentliche Netz eingespeist, der regionale Energieversorger tritt hierbei als Käufer des Stroms auf. Möglich ist die Einspeisung allerdings nur dann, wenn der erzeugte Gleichstrom mit Hilfe eines Wechselrichters in Wechselspannung gewandelt wird. Neben der Einspeisung ist es natürlich auch möglich, den Strom selbst zu nutzen. Da die Vergütung jedoch meist deutlich höher ist als die eigentlichen Stromkosten, ist die Einspeisung meist wirtschaftlicher. Renditen von 5-8% pro Jahr sind hierbei zu erzielen. Die genaue Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Energieträger (Wind, Wasser, Sonne) sowie der Leistung der Anlage und, wie bereits erwähnt, dem Jahr der Inbetriebnahme.

Neben dem EEG gibt es in Deutschland gleichzeitig das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G), welches ebenfalls einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstosses in Deutschland leisten soll. Hierbei werden Kraft-Wärme-Anlagen unterstützt, bei denen die überschüssige Wärmeenergie bei der Stromerzeugung ebenfalls genutzt wird. Somit steigt der Wirkungsgrad einer solchen Anlage auf 60-90%, wodurch die Umwelt deutlich entlastet wird. Auch das KWK-G sichert Betreibern eine Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde. Hier wird jedoch nicht der Preis pro Kilowattstunde festgelegt, sondern es wird ein Bonus auf den marktüblichen Preis zugesichert. Gerade kleinere KWK-Anlagen können hier mit besonders hohen Boni rechnen. Die genaue Höhe der Vergütung richtet sich auch hier nach der Leistung der Anlage sowie dem Jahr der Inbetriebnahme. Neuanlagen werden jedoch nur bis zu einer Leistung von zwei Megawatt gefördert.

Menschen, die sich für den Bau einer Anlage entscheiden, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, können jedoch nicht nur mit der oben genannten Vergütung rechnen. Der Bau der Anlage selbst wird ebenfalls gefördert, und zwar durch zinsgünstige Darlehen der KfW Förderbank.