Vergütung bei Netzeinspeisung

Erneuerbare Energien wie Solar- oder Windenergie sind nicht nur besonders umweltschonend, sondern bringen auch noch Geld ein. Die nicht für den Eigenbedarf verwendete Energie wird in das Stromnetz eingespeist und pro Kilowattstunde vergütet.

Eine gesetzliche Grundlage zur Förderung und Einspeisung erneuerbarer Energieen bietet die Ökostromgesetz-Novelle 2006 sowie die Ökostromverordnung 2006, die neue Einspeisetarife für Ökostrom festlegten. Die darin genannten Auszahlungsbeiträge für die Einspeisung von Ökostrom sind jedoch vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, von dem Zeitraum der Inbetriebnahme der Anlage und selbstverständlich auch von der Energieart abhängig.

Die Tarife gelten für alle Anlagen, deren Vertragsabschluss in den Jahren 2006 und 2007 stattfand oder deren Genehmigung nach dem 31.12.2004 erteilt wurde. Die Zahlungen erfolgen für den Zeitraum von 10 Jahren nach der Inbetriebnahme der Anlage. Im 11. Jahr beträgt der Auszahlungsbetrag 75% und im 12. Jahr 50% des ursprünglichen Preises. Insgesamt ist festzustellen, dass der Vergütungsbeitrag für die Einspeisung von Ökostrom sich im Laufe der Jahre erhöht hat.

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Die wohl am häufigsten auftauchende Ökoenergieform, die Photovoltaik (oder kurz: Solarenergie) wird von 30 bis hin zu 49 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Die Zahlungen sind hier von der Leistung der Anlage und von dem Jahr des Vertragsabschlusses abhängig. Bei einer Leistung von über 10 kWp wird bei einem Vertragsabschluss im Jahre 2006 ein Betrag von 32,00 Cent pro Kilowattstunde gezahlt, bei einem Vertragsabschluss im Jahr 2007 beträgt die Zahlung 30,00 Cent.

Zwischen 5 und 10 kWp werden 42,00 Cent für einen Vertrag im Jahr 2006 und für einen Vertrag im Jahr 2007 40,00 Cent gezahlt. Liegt die Leistung der Photovoltaikanlage unter 5 kWp werden für einen Vertrag aus dem Jahr 2007 46,00 Cent und für einen Vertragsabschluss aus dem Jahr 2006 sogar 49,00 Cent pro Kilowattstunde gezahlt.
Bei Windenergie beträgt die Vergütung 7,65 Cent pro Kilowattstunde bei einem Vertragsabschluss im Jahr 2006, für einen Vertragsabschluss im Jahre 2007 sind es 7,55 Cent pro Kilowattstunde.

Feste Biomasse wird von 11,30 Cent bis zu 15,70 Cent pro Kilowattstunde (abhängig von der Leistung der Anlage) bei einem Vertragsabschluss im Jahre 2006 und von 11,10 Cent bis zu 15,65 Cent pro Kilowattstunde bei einem Vertragsabschluss im Jahre 2007 vergütet, wogegen der Betrag für flüssige Biomasse zwischen 6 und 13 Cent (je nach Brennstoff und Vertragsabschlusszeitpunkt) liegt.

Bei Biogas beträgt die Vergütung zwischen 11,30 - 17,00 Cent (ebenfalls abhängig von der Leistung der Anlage) und bei Klärgas 6 Cent für einen Vertragsabschluss 2006 und 5,95 Cent für einen Vertragsabschluss im Jahr 2007 pro Kilowattstunde.
Eine Investition in erneuerbare Energien lohnt sich also, da man nicht nur meist für den Eigenbedarf an Energie ausgesorgt hat, sondern auch noch Geld dazubekommt.

Downloads

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)


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